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+43 676 304 3872 oder
+43 664 521 9881
+43 664 881 09901
Für alle Reisen, die bei fish & trips gebucht werden gilt der volle fish & trips Reiseservice.
Auch bei vermittelten Reisen können Gäste sich jederzeit für Hilfe oder bei Problemen an das fish & trips Reiseteam wenden.
Öffnungszeiten Reisebüro
Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Samstags Termine nach Vereinbarung
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Notfall Fax
+43 2231 65450-50
Linzerstrasse 62
3003 Gablitz
Austria
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Telefon +43 2231 65450
Fax +43 2231 65450-50
Gerne auch per E-Mail
info@fish-trips.com
fish & trips ist Reisebüro und eingetragener Reiseveranstalter mit dem Spezialgebiet Natur-, Tauch- und Abenteuerreisen.
Auf dem Programm stehen Reisen auf individueller Basis sowie begleitete Specials, Sonder- und Gruppenreisen.
fish & trips
ARBs fish & trips gmbh
Linzerstrasse 62, 3003 Gablitz, Austria
Tel +43 2231 65450 Fax 43 2231 65450-50
E-Mail: info@fish-trips.com Internet: https://fish-trips.com/
Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten
Geschäftsführer Christine Gstöttner
Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Reisebüros / Reisebürogewerbe Berechtigung verliehen in Österreich. Firmenverzeichnis Wirtschaftskammer
Die fish & trips gmbh verfügt über eine Kundengeld-Insolvenzabsicherung (Anm.: österr. Pendent zu deutschen Reisesicherungsscheinen): Garant ist die Erste Österreichische Sparkasse (7.781.510).
. rechtliche Grundlagen & Gesetzestexte:
Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung, Ausübungsvorschriften für Reisebüros, Reisebüro Sicherungsverordnung, Konsumenten Schutzgesetz, Pauschalreisegesetzes (PRG), E-Commerce Gesetz, Unternehmensgesetzbuches, Mediengesetz, Datenschutzgesetz, Datenschutz Grundverordnung http://www.ris2.bka.gv.at
Das Reisebüro kann als Vermittler oder als Veranstalter auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Leitungsträger, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.
Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort, Sonderleistungen bei Flügen wie Sitzplätze etc.), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem sie als Kunde mit der fish & trips gmbh als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) Verträge abschließen.
. Die besonderen Bedingungen
- der vermittelten Reiseveranstalter,
- der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und
- der anderen vermittelten Leistungsträger
gehen vor.
>>> DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER >>>DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER
Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens. Welches der Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.
Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter https://passagierrechte.org/Montrealer_Übereinkommen
Soweit dieses (noch) nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens.
ARBs gültig ab 1.11.2024
Downloads & Links
Informationsblatt Pauschalreise fish&trips
Informationsblatt Verbundene Reiseleistungen vermittelt durch fish & trips
Informationsblatt vermittelte Einzelleistung durch fish & trips
Informationsblatt Tauchsafari ohne Anreise vermittelt durch fish & trips
Warschauer Abkommen Warschauer Abkommen (RIs)
Montrealer Übereinkommen Montrealer Übereinkommen
Gemeinschaftliche Liste gemäß EU-Verordnung 2111/2005 - Schwarze Liste
Den Text sowohl des Montrealer Übereinkommens als auch des Warschauer Abkommens finden Sie auch hier:
Montrealer Übereinkommens
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/montreal-convention-on-air-carrier-liability.html
Warschauer Abkommens
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX%3A22001A0718%2801%29