Für alle Reisen, die bei fish & trips gebucht werden gilt der volle fish & trips Reiseservice.
Auch bei vermittelten Reisen können Gäste sich jederzeit für Hilfe oder bei Problemen an das fish & trips Reiseteam wenden.

Öffnungszeiten Reisebüro

Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr

Samstags Termine nach Vereinbarung

Notfall Nummern

Notfall Telefon & Whats APP

+43 676 304 3872 oder
+43 664 521 9881
+43 664 881 09901

Notfall Fax

+43 2231 65450-50

fish & trips

Linzerstrasse 62
3003 Gablitz
Austria

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Telefon +43 2231 65450
Fax +43 2231 65450-50

Gerne auch per E-Mail
info@fish-trips.com

Über uns

fish & trips ist Reisebüro und eingetragener Reiseveranstalter mit dem Spezialgebiet Natur-, Tauch- und Abenteuerreisen.

Auf dem Programm stehen Reisen auf individueller Basis sowie begleitete Specials, Sonder- und Gruppenreisen.

AGBS fish & trips gmbh

fish & trips

AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARBs fish & trips gmbh
Linzerstrasse 62, 3003 Gablitz, Austria

Tel +43 2231 65450 Fax 43 2231 65450-50

E-Mail: info@fish-trips.com Internet: https://fish-trips.com/

  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: ATU67502749
  • Steuernummer 08/346/5534 BV22
  • Firmenbuchnummer: FN 385892p
  • GISA Zahl: 14563997 https://www.gisa.gv.at/abfrage
  • LEI Nummer: 529900WKF3XK3PD2DB67 (Legal Entity Identifier)
  • EORI-Nummer ATEOS1000144063

Firmenbuchgericht: Landesgericht St. Pölten
Geschäftsführer Christine Gstöttner

Mitglied der Wirtschaftskammer NÖ Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft, Fachgruppe Reisebüros / Reisebürogewerbe Berechtigung verliehen in Österreich. Firmenverzeichnis Wirtschaftskammer

Die fish & trips gmbh verfügt über eine Kundengeld-Insolvenzabsicherung (Anm.: österr. Pendent zu deutschen Reisesicherungsscheinen): Garant ist die Erste Österreichische Sparkasse (7.781.510).

. rechtliche Grundlagen & Gesetzestexte:

Für Reisebüros gelten folgende Rechtsvorschriften: Gewerbeordnung, Ausübungsvorschriften für Reisebüros, Reisebüro Sicherungsverordnung, Konsumenten Schutzgesetz, Pauschalreisegesetzes (PRG), E-Commerce Gesetz, Unternehmensgesetzbuches, Mediengesetz, Datenschutzgesetz, Datenschutz Grundverordnung http://www.ris2.bka.gv.at

Das Reisebüro kann als Vermittler oder als Veranstalter auftreten. Der Vermittler übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf Leistungen anderer (Veranstalter, Leitungsträger, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu bemühen.

Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet (Pauschalreise) oder einzelne touristische Leistungen als Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort, Sonderleistungen bei Flügen wie Sitzplätze etc.), sofern es auf diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen Vertragstext dar, zu dem sie als Kunde mit der fish & trips gmbh als Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) Verträge abschließen.

. Die besonderen Bedingungen

- der vermittelten Reiseveranstalter,

- der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff) und

- der anderen vermittelten Leistungsträger

gehen vor.

>>> DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER                            >>>DAS REISEBÜRO ALS VERANSTALTER

Kundeninformation für Flugreisende

Beförderungen im internationalen Luftverkehr unterliegen hinsichtlich der Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Reisenden, der Verspätung von Reisenden und/oder Reisegepäck sowie der Zerstörung, dem Verlust oder der Beschädigung von Reisegepäck den Regelungen des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens. Welches der Abkommen unter welchen Voraussetzungen zur Anwendung kommt, richtet sich danach, welche Staaten die Abkommen unterzeichnet und ratifiziert haben.

Vertragsstaaten, die das Montrealer Übereinkommen unterzeichnet und ratifiziert haben, finden Sie im Internet unter https://passagierrechte.org/Montrealer_Übereinkommen

Soweit dieses (noch) nicht anwendbar ist, gelten weiterhin die entsprechenden Bestimmungen des Warschauer Abkommens.

ARBs gültig ab 1.11.2024

ARBs Fassung bis 31.10.2024

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