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fish & trips ist Reisebüro und eingetragener Reiseveranstalter mit dem Spezialgebiet Natur-, Tauch- und Abenteuerreisen.

Auf dem Programm stehen Reisen auf individueller Basis sowie begleitete Specials, Sonder- und Gruppenreisen.

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ACHTUNG NEUE EINREISEVORSCHRIFTEN FÜR ÖSTERREICH ab 20.12.21

WICHTIG - neu ab 20.12.21

Mit 20.12.2021 tritt eine neue Einreiseverordnung in Kraft: Für die Ein-/Rückreise nach Österreich aus Ländern, die KEINE Virusvariantengebiete lt Anlage 1 (siehe unten) sind, gilt: 2G+

> Grundregel für die Einreise in das Bundesgebiet (2G+)

Für die Einreise in das Bundesgebiet von Personen, die sich in den letzten 10 Tagen ausschließlich in Nicht-Virusvariantengebieten der Anlage 1 neu aufgehalten haben, gilt nun die allgemeine Grundregel 2G+:

Das heißt: Zusätzlich zu einem Impf- oder Genesungsnachweis ist ein negativer PCR-Test (max. 72h gültig ab Probenahme) vorgeschrieben. Liegt bei Einreise kein negativer PCR-Test vor, ist eine Registrierung über das Pre-Travel-Clearance Einreiseformular vorzunehmen und unverzüglich eine Quarantäne anzutreten, wobei eine jederzeitige Freitestungsmöglichkeit besteht: Die Quarantäne ist beendet, sobald ein negativer PCR-Test durchgeführt wurde und ein negatives Testergebnis vorliegt.

Wichtig: Die Verpflichtung, zusätzlich zu einem Impf- oder Genesungsnachweis einen negativen PCR-Test mitzuführen, gilt nicht für Personen, die über eine „Booster-Impfung“ verfügen (Weitere Impfung nach § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d).  Für sie gilt somit keine Quarantäne- oder Registrierungspflicht.

Virusvarianten Gebiete Anlage 1: (Stand 20.12.21) Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika 

 

Ohne Impf- oder Genesungsnachweis

Für österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, gilt ebenso eine Registrierungs- und Quarantänepflicht. Sie können einreisen, müssen aber eine zehntägige Quarantäne mit einer Freitestungsmöglichkeit ab dem 5. Tag antreten.

Sonstige Ausnahmen (z.B. für berufliche Reisen) bestehen nicht. Somit müssen auch Geschäftsreisende die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.

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