Notfall Telefon & Whats APP
+43 676 304 3872 oder
+43 664 521 9881
+43 664 881 09901
Für alle Reisen, die bei fish & trips gebucht werden gilt der volle fish & trips Reiseservice.
Auch bei vermittelten Reisen können Gäste sich jederzeit für Hilfe oder bei Problemen an das fish & trips Reiseteam wenden.
Öffnungszeiten Reisebüro
Montag bis Freitag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Samstags Termine nach Vereinbarung
Notfall Telefon & Whats APP
+43 676 304 3872 oder
+43 664 521 9881
+43 664 881 09901
Notfall Fax
+43 2231 65450-50
Linzerstrasse 62
3003 Gablitz
Austria
Haben Sie Fragen?
Telefon +43 2231 65450
Fax +43 2231 65450-50
Gerne auch per E-Mail
info@fish-trips.com
fish & trips ist Reisebüro und eingetragener Reiseveranstalter mit dem Spezialgebiet Natur-, Tauch- und Abenteuerreisen.
Auf dem Programm stehen Reisen auf individueller Basis sowie begleitete Specials, Sonder- und Gruppenreisen.
News
Mit 20.12.2021 tritt eine neue Einreiseverordnung in Kraft: Für die Ein-/Rückreise nach Österreich aus Ländern, die KEINE Virusvariantengebiete lt Anlage 1 (siehe unten) sind, gilt: 2G+
> Grundregel für die Einreise in das Bundesgebiet (2G+)
Für die Einreise in das Bundesgebiet von Personen, die sich in den letzten 10 Tagen ausschließlich in Nicht-Virusvariantengebieten der Anlage 1 neu aufgehalten haben, gilt nun die allgemeine Grundregel 2G+:
Das heißt: Zusätzlich zu einem Impf- oder Genesungsnachweis ist ein negativer PCR-Test (max. 72h gültig ab Probenahme) vorgeschrieben. Liegt bei Einreise kein negativer PCR-Test vor, ist eine Registrierung über das Pre-Travel-Clearance Einreiseformular vorzunehmen und unverzüglich eine Quarantäne anzutreten, wobei eine jederzeitige Freitestungsmöglichkeit besteht: Die Quarantäne ist beendet, sobald ein negativer PCR-Test durchgeführt wurde und ein negatives Testergebnis vorliegt.
Wichtig: Die Verpflichtung, zusätzlich zu einem Impf- oder Genesungsnachweis einen negativen PCR-Test mitzuführen, gilt nicht für Personen, die über eine „Booster-Impfung“ verfügen (Weitere Impfung nach § 2 Abs. 1 Z 3 lit. d). Für sie gilt somit keine Quarantäne- oder Registrierungspflicht.
Virusvarianten Gebiete Anlage 1: (Stand 20.12.21) Angola, Botsuana, Eswatini, Lesotho, Malawi, Mosambik, Namibia, Sambia, Simbabwe, Südafrika
Für österreichische Staatsbürger, EU-/EWR-Bürger und Personen mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in einem EU-/EWR-Staat, die über keinen Impf- oder Genesungsnachweis verfügen, gilt ebenso eine Registrierungs- und Quarantänepflicht. Sie können einreisen, müssen aber eine zehntägige Quarantäne mit einer Freitestungsmöglichkeit ab dem 5. Tag antreten.
Sonstige Ausnahmen (z.B. für berufliche Reisen) bestehen nicht. Somit müssen auch Geschäftsreisende die oben beschriebenen Voraussetzungen erfüllen.