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Spanien

Reisewarnung ab Montag

Neue Bestimmungen für Einreisende aus Spanien

Aufgrund der bevorstehenden Novellierung der COVID-19-Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums müssen Personen, die sich momentan auf dem spanischen Festland aufhalten, ab Montag, 10. August 2020, bei der Rückkehr nach Österreich einen negativen Test auf SARS-CoV2 vorlegen. Der Test darf zum Zeitpunkt der Einreise nicht mehr als 72 Stunden zurückliegen.

Kann die Bestätigung, dass der molekularbiologische Test auf SARS-CoV-2 negativ ist, nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich eine Quarantäne anzutreten und binnen 48 Stunden ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 zu veranlassen.

Österreicher, EU-Bürger und Personen mit Wohnsitz/Aufenthalt in Österreich dürfen auch ohne negativen COVID-Test einreisen, wenn sie diesen nach 48 Stunden verpflichtend in der Quarantäne nachholen.

Einreisende aus den Balearen (u.a. Ibiza, Mallorca, Menorca) und den Kanaren (u.a. Teneriffa, Gran Canaria, Fuerte Ventura, Lanzarote) sind von dieser Verpflichtung, einen negativen Test vorzulegen, ausgenommen.

 

Änderung der BMEIA-Sicherheitseinstufung für Spanien

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten wird daher auch per Montag, 10.08.2020, 00:00 Uhr aufgrund der rezenten COVID-Entwicklungen die Sicherheitseinstufung für Festland-Spanien anpassen. Ab Montag, 10.08.2020, 00:00 Uhr gilt eine partielle Reisewarnung für Festland-Spanien (Sicherheitsstufe 5). Vor Reisen nach Festland-Spanien wird gewarnt.

Die Balearen (u.a. Ibiza, Mallorca, Menorca) und die Kanaren (u.a. Teneriffa, Gran Canaria, Fuerte Ventura, Lanzarote) sind davon ausgenommen, d.h. dort bleibt Sicherheitsstufe 4, Hohes Sicherheitsrisiko, aufrecht.

Alle aktuellen Informationen finden Sie hier: https://www.bmeia.gv.at/reise-aufenthalt/reisewarnungen/

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