Information:
Das Reisebüro kann als Vermittler (Abschnitt A) und/oder als Veranstalter
(Abschnitt B) auftreten. Der Vermittler
übernimmt die Verpflichtung, sich um die Besorgung eines Anspruchs auf
Leistungen anderer (Veranstalter, Transportunternehmen, Hotelier usw.) zu
bemühen. Veranstalter ist das Unternehmen, das entweder mehrere
touristische Leistungen zu einem Pauschalpreis anbietet
(Pauschalreise/Reiseveranstaltung) oder einzelne touristische Leistungen als
Eigenleistungen zu erbringen verspricht und dazu im allgemeinen eigene
Prospekte, Ausschreibungen usw. zur Verfügung stellt. Ein Unternehmen, das als Reiseveranstalter
auftritt, kann auch als Vermittler tätig werden, wenn Fremdleistungen
vermittelt werden (z. B. fakultativer Ausflug am Urlaubsort), sofern es auf
diese Vermittlerfunktion hinweist. Die nachstehenden Bedingungen stellen jenen
Vertragstext dar, zu dem sie als Kunde mit der fish & trips gmbh als
Vermittler (Abschnitt A) oder als Veranstalter (Abschnitt B) Verträge
abschließen.
Die besonderen Bedingungen
- der vermittelten Reiseveranstalter,
- der vermittelten Transportunternehmungen (z.B. Bahn, Bus, Flugzeug u. Schiff)
und
- der anderen vermittelten Leistungsträger
gehen vor.
Die Allgemeinen Reisebedingungen der
fish & trips gmbh für
Reisevermittlung sind die Allgemeinen Reisebedingungen (ARB 1992) Anpassung an die Novelle zum
Konsumentenschutzgesetz BGBl. 247/93 und an das
Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz, BGBI. I Nr. 48/2001 Gemeinsam beraten im
Konsumentenpolitischen Beirat des Bundesministers für Gesundheit, Sport und
Konsumentenschutz in Entsprechung des § 73 Abs. 1 GewO 1994 und des § 8 der
Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten in der
Fassung 1994 über die Ausübungs-vorschriften für das Reisebürogewerbe (nunmehr
§ 6, gem. BGBl. II Nr. 401/98). Die besonderen und ergänzenden Bedingungen
der fish & trips gmbh für Reisevermittlung (Abschnitt A) sind
hervorgehoben. Sie sind Grundlage des Vertrages, den Sie als Kunde mit uns als
Reisevermittler abschließen.
Die Allgemeinen Reisebedingungen der
fish & trips gmbh für Reiseveranstaltung finden Sie im Abschnitt B.
A.
DAS REISEBÜRO ALS VERMITTLER
Vermittlungs- und
Besorgungsleistungen: Die nachstehenden
Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages (Geschäftsbesorgungsvertrag), den
Kunden mit einem Vermittler schließen.
.1
Buchung/Vertragsabschluss
Die Buchung kann schriftlich oder
(fern)mündlich erfolgen. (Fern)mündliche Buchungen sollten vom Reisebüro
umgehend schriftlich bestätigt werden.
Reisebüros sollen Buchungsscheine verwenden, die alle wesentlichen Angaben über
die Bestellung des Kunden unter Hinweis auf die der Buchung zugrundeliegende
Reiseausschreibung (Katalog, Prospekt usw.) aufweisen.
Der Vermittler hat im Hinblick auf seine eigene Leistung und auf die von ihm
vermittelte Leistung des Veranstalters entsprechend § 6 der
Ausübungsvorschriften für das Reisebürogewerbe auf die gegenständlichen
ALLGEMEINEN REISEBEDINGUNGEN hinzuweisen, auf davon abweichende
Reisebedingungen nachweislich aufmerksam zu machen und sie in diesem Fall vor
Vertragsabschluss auszuhändigen.
Soweit Leistungen ausländischer Unternehmer (Leistungsträger,
Reiseveranstalter) vermittelt werden, kann auch ausländisches Recht zur
Anwendung gelangen.
Derjenige, der für sich oder für Dritte eine Buchung vornimmt, gilt damit als
Auftraggeber und übernimmt mangels anderweitiger Erklärung die Verpflichtungen
aus der Auftragserteilung gegenüber dem Reisebüro (Zahlungen, Rücktritt vom
Vertrag usw.).
Bei der Buchung kann das Reisebüro eine
Bearbeitungsgebühr und eine (Mindest-) Anzahlung verlangen. Ausländische Reiseveranstalter (v.a.
Reedereien / Tauchkreuzfahrtschiffe) verlangen oft hohe, frühzeitige und auch
gestaffelte Anzahlungen, ohne die eine Buchung nicht bestätigt werden kann.
Linienflüge sind in der Regel zu 100% bei Ausstellung der Tickets zu bezahlen.
Die Restzahlung sowie der Ersatz von Barauslagen (Telefonspesen,
Fernschreibkosten usw.) sind beim Aushändigen der Reisedokumente (dazu gehören
nicht Personaldokumente) des jeweiligen Veranstalters oder Leistungsträgers
beim Reisebüro fällig.
Reiseunternehmungen, die Buchungen entgegennehmen, sind verpflichtet, dem
Reisenden bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss eine Bestätigung über
den Reisevertrag (Reisebestätigung) zu übermitteln.
.2
Informationen und sonstige Nebenleistungen
.2.1
Informationen über Einreise-, Pass-, Visa-,
Devisen-, Zoll- und gesundheitspolizeiliche Vorschriften
Als bekannt wird vorausgesetzt, dass
für Reisen ins Ausland in der Regel ein gültiger Reisepass erforderlich ist.
Das Reisebüro hat den Kunden über die jeweiligen darüber hinausgehenden
ausländischen Pass-, Visa- und gesundheitspolizeilichen Einreisevorschriften
sowie auf Anfrage über Devisen- und Zollvorschriften zu informieren, soweit
diese in Österreich in Erfahrung gebracht werden können. Im übrigen ist der
Kunde für die Einhaltung dieser Vorschriften selbst verantwortlich. Nach
Möglichkeit übernimmt das Reisebüro gegen Entgelt die Besorgung eines
allenfalls erforderlichen Visums.
Österreichische Staatsbürger finden alle
Informationen zu Auslandsreisen auf der Website des österr. Außenministeriums:
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation.html
Nicht österreichische Staatsbürger sind für die Einhaltung aller
Einreise-, Pass-, Visa-, Devisen-,
Zoll- und gesundheitspolizeilichen Vorschriften selbst verantwortlich. Auf
Anfrage erteilt das Reisebüro nach Möglichkeit Auskunft über besondere
Vorschriften für Ausländer, Staaten-lose sowie Inhaber von
Doppelstaatsbürgerschaften.
.2.2
Informationen über die Reiseleistung
Das Reisebüro ist verpflichtet, die zu
vermittelnde Leistung des Reiseveranstalters oder Leistungsträgers unter
Bedachtnahme auf die Besonderheiten des jeweils vermittelten Vertrages und auf
die Gegebenheiten des jeweiligen Ziellandes bzw. Zielortes nach bestem Wissen
darzustellen.
.3 Rechtsstellung und Haftung
Die Haftung des Reisebüros erstreckt
sich auf
- die sorgfältige Auswahl des jeweiligen
Veranstalters bzw. Leistungsträgers sowie die sorgfältige Auswertung von
gewonnenen Erfahrungen,
- die einwandfreie Besorgung von
Leistungen einschließlich einer entsprechenden Information des Kunden und
Ausfolgung der Reisedokumente,
- die nachweisliche Weiterleitung von
Anzeigen, Willenserklärungen und Zahlungen zwischen Kunden und vermitteltem
Unternehmen und umgekehrt (wie z. B. von Änderungen der vereinbarten Leistung
und des vereinbarten Preises, Rücktrittserklärungen, Reklamationen).
Das Reisebüro haftet nicht für die
Erbringung der von ihm vermittelten bzw. besorgten Leistung. Das
Reiseunternehmen hat dem Kunden mit der Reisebestätigung den Firmenwortlaut
(Produktname), die Anschrift des Reiseveranstalters und gegebenenfalls eines Versicherers
unter einem bekanntzugeben, sofern sich diese Angaben nicht schon im Prospekt/Katalog
oder sonstigen detaillierten Werbeunterlagen finden. Unterlässt es dies haftet
es dem Kunden als Veranstalter bzw. Leistungsträger.
Fremdleistungen am Urlaubsort:
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
die fish & trips gmbh bei am Urlaubsort angebotenen Fremdleistungen (z.B.
Ausflüge, Sportveranstaltungen, Führungen, Tauch- und Sportaktivitäten) als
Vermittler auftritt.
Unterlässt der Kunde die Bekanntgabe
von Daten z.B. für notwendige Nationalpark Genehmigungen, Tauchgenehmigungen
u.ä. trifft die fish & trips gmbh keine Haftung für daraufhin entgangene
Leistungen.
Reisende mit
individuell gebuchten Flügen, Tramper (Flug-Only-Kunden & Linienflüge) sind
verpflichtet die Flüge bei der Fluggesellschaft selbst rückzubestätigen, sich
über die aktuelle Abflugzeit zu informieren und entsprechend zeitgerecht am
Flughafen einzufinden (Kurz- und Mittelstrecke 2 Stunden, Langstrecke 3
Stunden).
Bei Unterlassung haftet die fish & trips gmbh nicht für etwaig
entstandene Kosten.
Wird die Beförderung
im Linienverkehr erbracht und dem Reisenden hierfür ein entsprechender
Beförderungsausweis ausgestellt (z.B. elektronisches Flugticket), so erbringt
die fish & trips gmbh Fremdleistungen, d.h. dass diese Leistungen
vermittelt werden. Für den Erfolg der Beförderungsleistungen selbst tritt der
Reisevermittler nicht ein.
Ticketausstellung bei Linienflügen erfolgt erst
nach vollständiger Bezahlung der Flugtickets.
Ein Wechsel der ursprünglich vorgesehenen Fluggesellschaft, des Fluggerätes,
der Route, des Flughafens, die Einführung von Zwischenlandungen, etc. bleiben
vorbehalten. Für hieraus resultierende Verspätungen und Änderungen übernimmt
die fish & trips gmbh keine Haftung.
Die fish & trips gmbh weist ausdrücklich darauf hin,
dass es im Internationalen Flugverkehr immer wieder zu Verspätungen oder
fehlenden Gepäcksstücken kommt, was eine am Ankunftsort knapp geplante
Weiterreise verzögern oder unmöglich machen kann. Es empfiehlt sich daher immer mindestens
eine, besser zwei Zwischenübernachtungen vor einer wichtigen Weiterreise
(Schiffsreise, extra Flugticket, Sondertransfers) einzuplanen.
.4
Leistungsstörungen
Verletzt das Reisebüro die ihm aus dem
Vertragsverhältnis obliegenden Pflichten, so ist es dem Kunden zum Ersatz des
daraus entstandenen Schadens verpflichtet, wenn es nicht beweist dass ihm weder
Vorsatz noch grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
Für Vertragsverletzungen auf Grund minderen Verschuldens ist das Reisebüro dem
Kunden zum Ersatz eines daraus entstandenen Schadens bis zur Höhe der Provision
des vermittelten Geschäftes verpflichtet.
B. DAS REISEBÜRO
ALS VERANSTALTER
Die
nachstehenden Bedingungen sind Grundlagen des Vertrages - in der Folge
Reisevertrag genannt -, den Sie als
Kunde mit der fish & trips gmbh als Reiseveranstalter entweder
direkt oder unter Inanspruchnahme eines Vermittlers schließen.
.1 Buchung/Vertragsabschluss
Der
Reisevertrag kommt zwischen dem Buchenden und dem Veranstalter dann zustande,
wenn Übereinstimmung über die wesentlichen Vertragsbestandteile (Preis,
Leistung und Termin) besteht. Mit der Buchungsbestätigung / Rechnung der fish
& trips gmbh (schriftlich, per Fax oder per E-mail ) wird dieser Vertrag verbindlich.
Bei Vertragsabschluss wird eine Buchungsgebühr in der Höhe von mindestens EUR 59,-
fällig.
Als Anmelder mehrerer Personen erklären
sie ausdrücklich dafür bevollmächtigt zu sein und für die vertraglichen
Verpflichtungen aller mit angemeldeten Personen einzustehen und sie haften
neben den mitangemeldeten Personen.
.2
Leistungen
Der Inhalt
des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen, Abbildungen
und Preisangaben in der für diesen Urlaub ausgestellten Buchungsbestätigung /
Rechnung bestimmt.
Mündliche Abreden, die im Gegensatz zu den
Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen stehen, bedürfen zu Ihrer
Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die fish & trips gmbh. Nicht
auf der Buchungsbestätigung / Rechnung
angeführte Leistungen sind auch nicht im Leistungsumfang enthalten. Dies sind
z.B. ein örtlicher Transfers zum Abflugshafen, lokale Abgaben wie Ortstaxen, Hafengebühren,
Ausreisesteuern, Visakosten,
obligatorische (Tauch-) Versicherungen, Nationalparkgebühren, Dieselzuschläge,
Übergepäcksgebühren, Verleih von Tauchausrüstungen und ähnliche nicht
expliziert als inkludiert angeführte Sonderleistungen.
Buchungsstellen oder Reiselbegleiter sind nicht berechtigt Zusicherungen zu
geben oder abweichende Vereinbarungen zu treffen. Orts- und Hotelprospekte
inkl. Webseiten und Ausschreibungen haben lediglich unverbindlichen
Informationscharakter.
Kundenwünsche werden gerne an den
jeweiligen Leistungsträger weitergeleitet, sie sind jedoch unverbindlich und
stellen keine Buchungsbedingung dar.
Falls sich eine Reiseteilnehmer
entschließt eine halbe Doppelkabine oder ein halbes Doppelzimmer zu buchen, ist
der Reiseveranstalter berechtigt eine weitere Person in diese Kabine (dieses
Zimmer) zu buchen. Auf unterschiedliche Geschlechter kann aber muss der
Veranstalter keine Rücksicht nehmen.
Leistungs- und Preisänderungen
.2.1
Preisänderungen
Der Veranstalter behält sich vor, den
mit der Buchung bestätigten Reisepreis aus Gründen, die nicht von seinem Willen
abhängig sind, zu erhöhen, sofern der Reisetermin mehr als zwei Monate nach dem
Vertragsabschluss liegt. Gründe sind z.B. unvorhersehbare Änderung der
Beförderungskosten (Treibstoffkosten / Zuschläge), Abgaben für bestimmte
Leistungen (wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und
entsprechende Gebühren auf Flughäfen, sofern im Reise Arrangement enthalten),
zusätzlich eingeführte oder erhöhte Steuern und Abgaben oder die für die
betreffende Reiseveranstaltung anzuwendenden Wechselkurse. Dem Kunden sind
Preisänderungen und deren Umstände sowie die Höhe unverzüglich nach bekanntwerden
zu erklären.
Bei einer Preissenkung aus diesen Gründen ist diese an den Reisenden
weiterzugeben.
Bei Änderungen des Reisepreises um mehr als 10 Prozent ist ein Rücktritt des
Kunden vom Vertrag ohne Stornogebühr möglich.
Änderungen
der Katalogpreise vor Buchung (dem Vertragsabschluss) insbesondere aufgrund von
Erhöhungen der Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Landegebühren, Gebühren in
Häfen und Treibstoffpreise sowie Druckfehler und Preiskorrekturen sind dem
Veranstalter ausdrücklich vorbehalten. Es gelten ausschließlich die Preise des
Vertragsabschlusses laut Buchungsbestätigung / Rechnung.
.2.2 Leistungsänderungen nach Vertragsabschluss
Unerhebliche Änderungen einzelner
Reiseleistungen durch die fish & trips gmbh, die den Ablauf und die
Qualität der Reise nicht wesentlich beeinträchtigen, sind gestattet und werden
den Reisegästen bei Bekanntwerden mitgeteilt. (z.B. Änderung von Flugplänen mit
daraus resultierenden geänderten An- und Abreisezeiten, Änderungen von
Hotelunterkünften oder Schiffen in der gleichen Kategorie u.ä.)
Bei Ausfall oder Änderung der Reisebegleitung besteht kein Anspruch auf
Preisminderung. Sollten entgeltliche Kurse (z.B. Tauchkurse) oder Workshops
durch die Reisebegleitung auf der Reiserechnung angeführt sein, entfallen die
Kosten für diese Zusatzleistungen.
Bei Schiffsreisen & Tauchkreuzfahrten
besteht kein Anspruch auf Preisminderung aufgrund von Änderungen der
Reiseroute, des Reiseablaufs oder der Reisetage die durch lokale Behörden und
Regierungen, Nationalparkverwaltungen oder die Reederei bedingt werden. Dies gilt
ebenso für alle Entscheidungen des Kapitäns, des Criuse-Direktors oder anderen befugten
Autoritäten, die zugunsten der
Sicherheit der Passagiere und des Schiffes getroffen werden und
umschließt auch Änderungen aufgrund von Strömungs- und Wetterbedingungen, Naturkatastrophen,
Tauchunfällen oder höherer Gewalt.
.2.3
Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelnen
Reiseleistungen des gebuchten Reisearrangements nicht oder nur teilweise in
Anspruch, besteht kein Anspruch auf Erstattung des Gegenwertes durch die fish
& trips gmbh. Buchungsstellen oder
Reisebegleiter sind nicht berechtigt anders lautende Zusicherungen zu geben
oder abweichende Vereinbarungen zu treffen.
Die fish & trips gmbh wird sich beim jeweiligen Leistungsträgern um
Erstattung bemühen, es sei denn die Leistungen sind unerheblich.
.3
Bezahlung & Insolvenzabsicherung
Die Anzahlung
in der Höhe von 10% ist bei Buchungsabschluss fällig, die Restzahlung erfolgt
frühestens 20 Tage vor Reiseantritt - Zug um Zug gegen Aushändigung der
Reiseunterlagen an den Reisenden. Darüber
hinausgehende oder vorzeitig geleistete Anzahlungen oder Restzahlungen sind
nicht durch die Insolvenzversicherung abgesichert.
Die fish & trips gmbh verfügt über eine Kundengeld-Insolvenzabsicherung
(Anm.: österr. Pendent zu deutschen
Reisesicherungsscheinen): Garant ist die Erste Österreichische Sparkasse
(7.781.510). Sämtliche Ansprüche sind bei sonstigem
Anspruchsverlust nachweislich innerhalb von 8 Wochen ab Insolvenzeintritt bei
der Europäischen Reiseversicherung AG, Kratochwjlestraße 4, 1220 Wien, 1090
Wien Tel.: 01/317 25 00, Fax 01/319 93 67 anzumelden.
Die Buchung beim Leistungsträger erfolgt nach Erhalt der Anzahlung. Alle
Spesen sind vom Auftraggeber zu tragen. Dies gilt insbesondere für Zahlungen in
ausländischen Währungen. Zusätzliche
Kosten und Aufwand die durch verspätete Bezahlung entstehen (z.B.
Eilkurierdienste für die Reiseunterlagen) gehen zu Lasten des Reisenden.
.4
Bausteinprogramm
Bei der
Buchung von Reisebausteinen besorgt die fish & trips gmbh für Reisegäste
Leistungen mehrerer Veranstalter und weist diese Veranstalter namentlich auf
der Buchungsbestätigung/ Rechnung aus. Für fish & trips gmbh Veranstalter-Bausteine,
gelten die hier in Abschnitt B angeführten Veranstalter-Bestimmungen. Für
Reisebausteine anderer Veranstalter (z.B. Linienflüge, Kreuzfahrten,
Tauchpakete) tritt die fish & trips gmbh als Vermittler auf (Abschnitt A).
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die fish & trips gmbh bei am
Urlaubsort angebotenen Fremdleistungen (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,
Führungen, Tauch- und Sportaktivitäten) immer als Vermittler auftritt. (Abschnitt A)
Im Bausteinprogramm können für die Summe aller gebuchten Reiseleistungen aus
Reisevermittlung und Reiseveranstaltung auch höhere Anzahlungen oder früher
fällige Teilzahlungen und Restzahlungen entstehen.
.5
Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
Ein Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers
vor Reiseantritt ist dann möglich, wenn die Ersatzperson alle Bedingungen und besonderen Bestimmungen, Reiseerfordernisse sowie
Fristen der jeweiligen Leistungsträger für die Teilnahme erfüllt. Der
Überträger und der Erwerber haften für das noch unbeglichene Entgelt sowie
gegebenenfalls für die durch die Übertragung entstandenen Mehrkosten zu
ungeteilter Hand.
Änderungen des Reiseteilnehmers während der Reise sind ohne die Zustimmung der
fish & trips gmbh unzulässig und beenden das Vertragsverhältnis bei
gleichzeitigem Anspruchsverlust.
Bei Linienflügen ist eine Namensänderung des Passagiers NICHT möglich. Es muss
eine Stornierung und Neubuchung erfolgen.
Die Umbuchungsgebühr der fish &
trips gmbh für den Wechsel in der Person des Reiseteilnehmers beträgt mindestens € 59,- pro Person
zuzüglich der durch die Leistungsträger verrechneten Umbuchungs- und Mehrkosten.
.6
Pass-, Visa-, Zoll-, Einreise-, Devisen-,
Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen
Kunden der
fish & trips gmbh sind für die Einhaltung aller geltenden Pass-, Visa-,
Zoll-, Einreise-, Devisen-, Flughafen- und Gesundheitsbestimmungen und für die
Vollständigkeit ihrer Reisedokumente selbst verantwortlich. Alle Kosten und
Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu ihren
Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach Buchung geändert werden
sollten.
Österreichische Staatsbürger
finden alle Informationen zu Auslandsreisen auf der Website des österr.
Außenministeriums:
http://www.bmeia.gv.at/aussenministerium/buergerservice/reiseinformation.html
Für Ausländer, Staatenlose und Doppelstaatsbürger gelten besondere
Bestimmungen. Wenden Sie sich in allen Fällen bei Bedarf an die jeweiligen
Vertretungsbehörden.
.7
Reisen mit besonderen Risiken
Bei Reisen mit besonderen Risiken (z.B.
Sonderreisen in entlegene Gebiete, Reisen mit Expeditionscharakter,
Abenteuerreisen, geplante Begegnungen mit freilebenden Wildtieren) haftet der
Veranstalter nicht für die Folgen, die sich im Zuge des Eintrittes der Risiken
ergeben, wenn dies außerhalb seines Pflichtenbereiches geschieht. Unberührt
bleibt die Verpflichtung des Reiseveranstalters, die Reise sorgfältig
vorzubereiten und die mit der Erbringung der einzelnen Reiseleistungen
beauftragten Personen und Unternehmen sorgfältig auszuwählen.
Obwohl die fish & trips gmbh einen hohen Sicherheitsstandard bei der
Auswahl der Leistungsträger anstrebt, können Unfälle nicht ausgeschlossen
werden. Weder die fish & trips gmbh, noch Handlungsbevollmächtigte oder
ihre Vertreter können für Verletzungen, Verluste oder gefährliche Vorfälle, die
im Laufe einer solchen Reise passieren, verantwortlich gehalten werden.
.7.1
Gesundheit, Teilnahme an Tauch- und
Sportaktivitäten
Tauchende
Reiseteilnehmer müssen über einen weltweit gültigen Tauchschein (Brevet) sowie
ein Logbuch mit Aufzeichnungen über die Taucherfahrung verfügen und diese auf
der Reise mitführen. Zusätzlich ist der Nachweis einer Versicherung für
Tauchunfälle sowie ein ärztliches Attest über die Tauchtauglichkeit verpflichtend
(insbesondere bei Schiffsreisen). Gäste,
die das Tauchen am Urlaubsort erlernen wollen, müssen alle vom jeweiligen
Anbieter (Tauchbasis, Tauchcenter, Tauchkreuzfahrtschiff) geforderten
Voraussetzungen erfüllen um an einem Tauchkurs teilzunehmen.
Vor dem Tauchen sind weltweit oft umfangreiche (mitunter englische) Haftungseinschränkungserklärungen
des Leistungsträgers zu unterzeichnen, die die fish & trips gmbh gerne
auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden vorab besorgt. Ähnliche Regelungen gelten
bei anderen Aktivitäten.
Durch die
Buchung einer solchen Reise, erklären sich die Teilnehmer mit diesen
Voraussetzungen einverstanden und bestätigen, dass von ärztlicherseits keine
Bedenken gegen eine Teilnahme an der Reise und gegen Beteiligung an Land- und
Wasseraktivitäten sowie sonstigen Programmen bestehen. Es wird dringend empfohlen,
sich vor Reisebeginn ärztlich, insbesondere auf Tauch- / Sporttauglichkeit
untersuchen zu lassen und ein entsprechendes Attest mitzuführen.
Während der
Tauch- und Sportprogramme verpflichtet sich der Teilnehmer den Instruktionen
der Mitarbeiter, Tauchguides oder betreuendem Personal Folge zu leisten.
Zuwiderhandlungen können den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf
Rückerstattung zur Folge haben. Teilnehmer, die ein Tauchpaket buchen,
versichern mit Ihrer Anmeldung, dass sie auch über die entsprechende Taucherfahrung
verfügen. Es besteht keine Haftung für vom Teilnehmer aufgrund eigenen
Verschuldens erlittene Schäden. Die Teilnahme an allen Sport- und
Tauchaktivitäten erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.
.7.2
Tauchen mit Haien, Begegnungen mit anderen freilebdenden
Wildtieren
Die Teilnahme an Tauch-, Schnorchel-
oder Schwimmaktivitäten am Urlaubsort insb. in Gebieten in denen Haivorkommen
bekannt sind, erfolgt freiwillig und auf eigene Gefahr.
In der Regel
erhalten Teilnehmer vom Leistungsträger vorort ein ausführliches Briefing über
Verhaltensempfehlungen zum Tauchen mit Haien oder Interagieren mit anderen
Wildtieren. Es handelt sich hierbei lediglich um Informationen ohne Sicherheits-Garantie.
Sollten diese Empfehlungen nach Ansicht der Gäste nicht ausreichend, nicht
verständlich genug sein oder Bedenken irgendwelcher Art bestehen, ist der Gast
verpflichtet nachzufragen und gegebenenfalls nicht an den Aktivitäten teilnehmen!
Da es sich bei Haien um freilebende Wildtiere handelt, können weder die fish
& trips gmbh noch die Leistungsträger Sichtungen garantieren. Bei
Aktivitäten im Wasser, wo Haie angelockt (geködert oder gefüttert) werden
besteht immer eine erhöhte Unfallgefahr, da sich die Tiere auf Nahrungssuche
befinden und ihr Verhalten nicht vorhersagbar ist. Haie sind in der Lage einen
Menschen schwer oder sogar tödlich zu verletzen.
Bei den Epic Shark Expeditions – einer eingetragenen Marke der fish
& trips gmbh – handelt es sich um Reisen, bei denen die Reisenden als
kostenlose Serviceleistung umfangreiches Informationsmaterial (z.B. in Form von
Büchern oder Vorträgen) zum Thema Haie erhalten. Die Möglichkeit mit Haien zu
tauchen wird weder garantiert noch ist sie Bestandteil des Reisevertrages, noch
wird seitens des Veranstalters eine Haftung für mögliche Unfälle übernommen.
Die Teilnehmer erklären durch die Anmeldung zur Teilnahme an einer Hai- oder
Wildtierreise auf jegliche Schadenersatzansprüche aus möglichen Unfällen mit diesen
Tieren gegen den Veranstalter und den Vermittler zu verzichten.
.8 Rechtsgrundlagen bei Leistungsstörungen, Haftung
.8.1
Haftung
Der
Reiseveranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen
Kaufmannes. Die vertraglich vereinbarten Reiseleistungen sind mit den
zugesicherten Eigenschaften zu erbringen und frei von Fehlern, die den Wert und
Nutzen der Reise wesentlich mindern oder aufheben.
Der Veranstalter haftet insbesondere für
- Die sorgfältige
Auswahl der Leistungsträger
- Organisation,
Reservierung und Buchung der vertraglich vereinbarten Leistungen
- Ausstellung
und Übermittlung der Reiseunterlagen
.8.2
Gewährleistung
Der Kunde hat bei nicht oder mangelhaft
erbrachter Leistung einen Gewährleistungsanspruch und erklärt sich damit
einverstanden, dass ihm der Veranstalter an Stelle seines Anspruches auf
Wandlung oder Preisminderung in angemessener Frist eine mangelfreie Leistung
erbringt oder die mangelhafte Leistung verbessert. Abhilfe kann in der Weise
erfolgen, dass der Mangel behoben wird oder eine gleich- oder höherwertige
Ersatzleistung erbracht wird. Eine unverzügliche Meldung über den Mangel muss
erfolgen.
Nicht oder nur teilweise in Anspruch
genommene Zusatz- und Sonderleistungen werden nicht rückerstattet. Die fish
& trips gmbh wird sich im Interesse des Kunden bemühen eine Erstattung des
Leistungsträgers herbeizuführen, bei unerheblichen Leistungen entfällt diese
Verpflichtung.
Obwohl die fish & trips gmbh und
die ausgewählten Leistungsträger bemüht sind, das angebotene Reiseprogramm
einzuhalten, dürfen z.B. Reiserouten geändert werden, wenn unvorhersehbare
Ereignisse oder die Sicherheit dies erfordern (Wetter, Wind, Strömungen etc.).
Dies gilt insbesondere bei Schiffsreisen, da hier Kapitän und Crew entscheiden.
Die fish & trips gmbh kann ohne jegliche Haftung oder eigenem Kostenaufwand
zu jeder Zeit Buchungen von Reiseabschnitten oder von der gesamten Reise
stornieren. Ohne Einschränkung der oben genannten Haftungsbeschränkungen darf
fish & trips gmbh eine solche Stornierung durchführen wegen schlechten
Wetters, gefährdeten Umständen und unabwendbaren Ereignissen, für die fish
& trips gmbh nicht zuständig ist. Jede andere Haftung, die nicht durch
diese Haftungsbeschränkung ausgeschlossen ist, ist auf die Höhe des
Reisepreises beschränkt.
.8.3
Schadenersatz
Verletzen der Veranstalter oder seine
Gehilfen schuldhaft die dem Veranstalter aus dem Vertragsverhältnis obliegenden
Pflichten, so ist dieser dem Kunden zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens
verpflichtet. Soweit der Reiseveranstalter für andere Personen als seine
Angestellten einzustehen hat, haftet er - ausgenommen in Fällen eines
Personenschadens - nur, wenn er nicht beweist, dass diese weder Vorsatz noch grobe
Fahrlässigkeit treffen. Außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit trifft den
Reiseveranstalter keine Haftung für Gegenstände, die üblicherweise nicht
mitgenommen werden, außer er hat diese in Kenntnis der Umstände in Verwahrung
genommen. Es wird daher dem Kunden empfohlen, keine Gegenstände besonderen
Werts mitzunehmen. Weiters wird empfohlen, die mitgenommenen Gegenstände
ordnungsgemäß zu verwahren und zu versichern.
.8.4 Mitteilung von Mängeln
Der Kunde hat jeden Mangel der
Erfüllung des Vertrages, den er während der Reise feststellt, unverzüglich dem
Veranstalter mitzuteilen (Notfallfax oder Notfalltelefon). Urlaubsbetreuer sind nicht berechtigt Ansprüche
anzuerkennen. Die Unterlassung dieser Mitteilung ändert nichts an den Gewährleistungsansprüchen
des Kunden. Sie kann ihm aber als Mitverschulden angerechnet werden und
insofern seine eventuellen Schadenersatzansprüche schmälern. Gegebenenfalls
empfiehlt es sich, in Ermangelung eines örtlichen Repräsentanten, den
jeweiligen Leistungsträger (z. B. Hotel, Fluggesellschaft) über Mängel zu
informieren und Abhilfe zu verlangen.
Will ein Reisegast wegen eines erheblichen
Reisemangels oder aus wichtigem, erkennbarem Grund wegen Unzumutbarkeit vom
Reisevertrag zurücktreten, hat er dem Reiseveranstalter zuvor eine angemessene
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen.
.8.5
Geltendmachung von allfälligen Ansprüchen
Um die Geltendmachung von Ansprüchen zu
erleichtern, wird dem Kunden empfohlen, sich über die Nichterbringung oder
mangelhafte Erbringung von Leistungen schriftliche Bestätigungen geben zu
lassen bzw. Belege, Beweise oder Zeugen zu sichern und diese Informationen der
fish & trips gmbh vorzulegen. Es empfiehlt sich im Interesse des Reisenden Ansprüche
unverzüglich (innerhalb eines Monates) nach Rückkehr von der Reise direkt beim
Veranstalter oder im Wege des vermittelnden Reisebüros geltend zu machen, da
mit zunehmender Verzögerung mit Beweisschwierigkeiten zu rechnen ist.
.8.6
Verjährung
Ansprüche aus dem Reisevertrag
verjähren nach 6 Monaten, Schadenansprüche aus unerlaubten Handlungen nach 3
Jahren nach dem ursprünglich vereinbarten Reiseende.
.8.7
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Reisevertrages zur Folge.
.9
Mitwirkungspflicht des Reisenden
- Sollte der
Reisende seine Reiseunterlagen nicht zeitgerecht vor Abreise erhalten, hat er
den Reiseveranstalter unverzüglich darüber zu informieren.
- Der Reisegast
ist verpflichtet seine Reiseunterlagen bei Erhalt auf Richtigkeit und
Vollständigkeit zu überprüfen und den Reiseveranstalter gegebenenfalls über
Mängel zu informieren.
- Sollte der
Reisegast während der Reise Mängel oder Leistungsstörungen feststellen, hat er
den Reiseveranstalter unverzüglich darüber zu informieren (Notfallfax oder
Notfalltelefon). Sollte eine Verständigung nicht zumutbar oder unmöglich sein
und der Leistungsträger vor Ort nicht in der Lage sein den Mangel zu beheben
oder zu bessern, sind die Mängel nachvollziehbar zu dokumentieren und innerhalb
eines Monats nach Rückkehr zu melden.
- Der Reisende
ist verpflichtet den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und
eintretende Schäden gering zu halten. Insbesondere hat der den Reiseveranstalter
auf die Gefahr eines Schadens hinzuweisen
- Reisende mit
individuell gebuchten Flügen, Tramper (Flug-Only-Kunden & Linienflüge) sind
verpflichtet die Flüge bei der Fluggesellschaft selbst rückzubestätigen und
sich über die aktuelle Abflugszeit zu informieren.
- Datenbekanntgabe:
Für das Ausstellen von Flugtickets, die Einreise in viele Länder, die Teilnahme
an Schiffsreisen und Sportaktivitäten (z.B. Betreten oder Befahren von
Nationalparks, Tauchgenehmigungen oder für Hafengenehmigungen) ist die
Bekanntgabe von unterschiedlichen Daten (Passdaten, Notfallkontakten etc.) oder
das Ausfüllen von Schiffsmaifesten zwingend erforderlich.
Die fish & trips gmbh informiert Reisegäste darüber, die Datenerfassung
muss in der Regel aber durch den Gast selbst erfolgen.
Unterlässt der Kunde die zeitgerechte Bekanntgabe von Daten trifft die fish
& trips gmbh keine Haftung für daraufhin entgangene Leistungen.
.10
Rücktritt vom Vertrag
.10.1
Rücktritt des Kunden
a)
Rücktritt ohne Stornogebühr
Abgesehen von den gesetzlich
eingeräumten Rücktrittsrechten kann der Kunde, ohne dass der Veranstalter gegen
ihn Ansprüche hat, vor Beginn der Leistung zurücktreten wenn wesentliche
Bestandteile des Vertrages, zu denen auch der Reisepreis zählt erheblich
geändert werden.
b)
Anspruch auf Ersatzleistung
Der Kunde kann, wenn er von den
Rücktrittsmöglichkeiten laut lit. a nicht Gebrauch macht und bei Stornierung
des Reiseveranstalters ohne Verschulden des Kunden, an Stelle der Rückabwicklung
des Vertrages dessen Erfüllung durch die Teilnahme an einer gleichwertigen
anderen Reiseveranstaltung verlangen, sofern der Veranstalter zur Erbringung
dieser Leistung in der Lage ist.
c)
Rücktritt mit Stornogebühr
Die Stornogebühr steht in einem
prozentuellen Verhältnis zum Reisepreis und richtet sich bezüglich der Höhe
nach dem Zeitpunkt der Rücktrittserklärung und der jeweiligen Reiseart. Der
Kunde ist in allen nicht unter lit. a genannten Fällen gegen Entrichtung einer
Stornogebühr berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Landarrangements
mit Eigenanreise
bis 30 Tage vor Reisebeginn 20%
29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 30%
21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 40%
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 65%
6 bis 3 Tage vor Reisebeginn 85%
danach 95%
Pauschalreisen im Linienverkehr oder mit
Charterflügen
bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%
29 bis 22 Tage vor Reisebeginn 40%
21 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50%
14 bis 7 Tage vor Reisebeginn 75%
6 bis 3 Tage vor Reisebeginn 85%
danach 95%
Schiffsreisen,
Sonderreisen, Gruppenreisen, Boots- und Yachtchartern, individuell
ausgearbeitete Reisen
Doppelbuchungen durch den Reisenden
bis 180 Tage vor Reisebeginn 30%
179 bis 90 Tage vor Reisebeginn 50%
danach 100%
Darüber
hinausgehend gilt, dass die Stornogebühren mindestens die von den
Leistungsträgern verrechneten Stornokosten betragen. Für die Stornierung von
Linienflugtickets gelten immer die durch die Fluglinie maßgeblichen
Ticketbestimmungen. Jeweils zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr in der Höhe von 10% - mindestens € 59,- pro Person.
Für Hotelunterkünfte, Ferienwohnungen,
Schiffsreisen, Vollcharter, Busfahrten, Sonderzüge und Linienflugreisen zu
Sondertarifen gelten besondere Bedingungen. Diese sind im Detailprogramm
anzuführen.
Auf abweichende, besondere Stornobedingungen werden bei der Buchung von
anderen Reisearten hingewiesen.
Rücktrittserklärung
Der Kunde (Auftraggeber) kann jederzeit
dem Reisebüro, bei dem die Reise gebucht wurde, mitteilen, dass er vom Vertrag
zurücktritt. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Es empfiehlt es sich,
dies mittels eingeschriebenen Briefes oder persönlich mit gleichzeitiger
schriftlicher Erklärung zu tun.
d) No-Show
No-Show liegt vor, wenn der Kunde der
Abreise fernbleibt, weil es ihm am Reisewillen mangelt oder wenn er die Abreise
wegen einer ihm unterlaufenen Fahrlässigkeit oder wegen eines ihm widerfahrenen
Zufalls versäumt. Die Kosten bei No-Show betragen 100%.
Die fish & trips gmbh weist darauf
hin, dass bei Nichtantrittes einer Teilstrecke eines Flugtickets die verbleibenden
Strecken ebenfalls verfallen können.
.10.2
Rücktritt des Veranstalters vor Antritt der
Reise
a) Nicht
Erreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bei Gruppenreisen, Sonderreisen, Boots- und Yachtchartern,
Schiffsreisen & Tauchkreuzfahrten ist die fish & trips gmbh berechtigt
die Reise abzusagen, wenn die Mindestteilnehmerzahl bis 4 Wochen vor Abreise
nicht erreicht wird.
Eingezahlte Beträge werden rückerstattet, weitere Ansprüche können nicht
geltend gemacht werden.
b) Höhere
Gewalt
Die Stornierung erfolgt auf Grund
höherer Gewalt, d.h. auf Grund ungewöhnlicher und unvorhersehbarer Ereignisse,
auf die derjenige, der sich auf höhere Gewalt beruft, keinen Einfluss hat und
deren Folgen trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht hätten vermieden
werden können. Hierzu zählt jedoch nicht die Überbuchung, wohl aber staatliche
Anordnungen, Streiks, Krieg oder kriegsähnliche Zustände, Epidemien,
Naturkatastrophen usw.. Eingezahlte Beträge werden rückerstattet, weitere
Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
.10.3
Rücktritt des Veranstalters nach Antritt der
Reise
Der Veranstalter wird von der
Vertragserfüllung dann befreit, wenn der Kunde im Rahmen einer Gruppenreise die
Durchführung der Reise durch grob ungebührliches, widerrechtliches oder
unverantwortliches Verhalten, ungeachtet einer Abmahnung, nachhaltig stört oder
gefährdet. In diesem Fall ist der Kunde, sofern ihn ein Verschulden trifft, dem
Veranstalter gegenüber zum Ersatz des Schadens verpflichtet. Der Kunde hat in solchem Falle keinen
Anspruch auf Entschädigung.
.11 Auskunftserteilung an Dritte
Auskünfte über die Namen der
Reiseteilnehmer und die Aufenthaltsorte von Reisenden werden an dritte Personen
auch in dringenden Fällen nicht erteilt, es sei denn, der Reisende hat eine
Auskunftserteilung ausdrücklich gewünscht. Die durch die Übermittlung
dringender Nachrichten entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Es wird
daher den Reiseteilnehmern empfohlen, ihren Angehörigen die genaue
Urlaubsanschrift bekanntzugeben.
.12
Allgemeines und Hinweise
.12.1 Flugpläne und Reisegepäck
Die in den Reiseunterlagen angegebenen Schiffsablegezeiten,
Flugzeiten, Flugpläne, die Streckenführung oder die Fluggesellschaft können
sich auch kurzfristig ändern. Der Reisende hat sich spätestens 24 Stunden, aber
nicht früher als 48 Stunden vor Abflug / Abfahrt direkt bei der Reederei, der
Fluglinie oder bei der in den Reiseunterlagen genannten Stelle über die
aktuellen Flug- bzw. Fahrzeiten zu informieren. Wird dies unterlassen und der Flug
bzw. die Abfahrt wird verpasst, gehen daraus gegebenenfalls entstehende Mehrkosten
zu Lasten des Reisenden.
Für die Beförderung von Gepäck gelten die Bestimmungen des
Beförderungsunternehmens, die auf der jeweiligen Webseite publiziert sind.
Üblicher Weise kann ein Fluggast ab Europa mindestens 20 -23 kg Gepäck
kostenlos einchecken und begrenztes Handgepäck mit an Board nehmen. Auf
Inneramerikanischen Flügen sowie bei einigen Low Cost Carrieren ist der
Transport für eingechecktes Gepäck nur gegen Bezahlung am Check In möglich.
Die notwendige Anmeldung und Beförderung von Sondergepäck (z.B.
Sportausrüstungen) ist grundsätzlich nicht Bestandteil des mit dem
Reiseveranstalter geschlossenen Reisevertrages, kann aber auf ausdrücklichen
Wunsch des Kunden bei den meisten Beförderungsunternehmungen gegen Entgelt vermittelt
werden.
.12.2 Reiseversicherung
Der Abschluss
einer Reisekostenausfall-, Reisegepäck-, Reiseunfall- und
Reisekrankenversicherung wird dringend empfohlen. Für Taucher empfehlen wir
zusätzlich den Abschluss einer Tauch-Versicherung (teilweise obligatorisch),
die im Falle eines Tauchunfalls die anfallenden Kosten übernimmt. Auf
ausdrücklichen Wunsch können wir solche Versicherungen die solche Leistungen
übernehmen, nennen oder vermitteln.
Sollten Reisende Gegenstände von hohem Wert (Computer, Kameras, technisches
Equipment, Tauchausrüstungen etc.) entgegen der Empfehlung der fish & trips
gmbh auf Reisen mitführen, ist es unbedingt ratsam diese Gegenstände
ordnungsgemäß zu verwahren (Computer z.B. vor Wasser schützen), zu versichern (Spezialanbieter
für Kameras) und nicht aus der Hand zu geben. Die fish & trips gbh oder
Erfüllungsgehilfen übernehmen keinerlei Haftung für unsachgemäße Behandlung
solcher
Gegenstände.
.12.3 Daten, Datenschutz & Copyright
Alle personenbezogenen Daten, die fish & trips gmbh zur Verfügung gestellt werden sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.
fish & trips gmbh und Mitarbeiter nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und halten sich strikt an die Regeln des Datenschutzgesetzes. Dies betrifft insbesondere:
- Bundesgesetz über den Schutz personenbezogener Daten (Datenschutzgesetz 2000 – DSG 2000)
- EU Data Protection Directive
- Direktive 95/46/EC des europäischen Parlamentes und des Gremiums vom 24. Oktober 1995 zum Schutz des Individuums unter Berücksichtigung der Benutzung von persönlichen Daten und dem freien Verkehr solcher Daten.
- OECD Richtlinien zum Schutz der Privatsphäre und des grenzüberschreitenden Verkehrs von privaten Daten.
Private und personenbezogene Daten werden sicher auf zugangskontrollierten Medien gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen dies ist im Rahmen eines Buchungsprozesses zwingend erforderlich.
Gäste haben jederzeit das Recht auf Auskunft über die bezüglich Ihrer Person gespeicherten Daten, deren Herkunft und Empfänger sowie den Zweck der Speicherung.
TSA Secure Flight Daten: Die US- (und andere ausländische) Behörden verlangen zusätzliche Informationen von Reisenden. Aus diesem Grund ist es zwingend erforderlich, dass für jede Flugbuchung Namen, Vor- und Mittelnamen laut Reisepass, Geburtsdaten, Geschlecht und, sofern vorhanden, die Redress-Nummern in das Flugticket eingetragen sind! Ansonsten ist es nicht mehr möglich, ein Flugticket auszustellen. Bitte beachten Sie, dass die Secure Flight Angaben auch für alle Flüge, die das Hoheitsgebiet der USA überfliegen, zwingend erforderlich sind (z.B. div. Destinationen in der Karibik, Mittel- und Südamerika sowie Mikronesien)!
Für Flüge in oder über Hoheitsgebiete der USA ist weiters die Erfassung
von APIS (Advance Passenger Information System) Daten verpflichtend. Das
Department of Homeland Security verpflichtet alle Fluglinien persönliche Daten
zu registrieren und an die US Behörden zu übermitteln. Es werden Daten gefordert, die nicht im
maschinenlesbaren Pass enthalten sind. Informationen: http://www.visit-usa.at/einreise.htm
Für Schiffsreisen ist ebenfalls eine umfangreiche Datenbekanntgabe notwendig um auch für alle Häfen und Länder Ein/Ausreise Genehmigungen etc. zu erhalten. Im Schiffsmanifest müssen meistens Passdaten, Notfallkontakte, Allergien etc. erfasst werden.
Für die Teilnahme an Tauchaktivitäten müssen zusätzlich Informationen über den Gesundheitszustand bekannt gegeben werden. (Medical Statements oder Attest) und Haftungsausschlüsse unterzeichnet werden. Diese werden in der Regel allerdings vom gast selbst an die Anbieter übermittelt.
Alle ausgearbeiteten Reiseunterlagen
unterliegen dem Copyright von fish & trips gmbh und dienen ausschließlich
dem Zwecke der Reise. Sie dürfen weder vervielfältigt, noch veröffentlicht werden.
.12.4 Fotos und Videos
Die fish
& trips gmbh behält sich das Recht vor, eigene oder zur Verfügung gestellte,
während der Reise gemachte Aufnahmen ohne Vergütung an oder Erlaubnis seitens
der Reisenden für Werbezwecke zu verwenden.
.12.5 Gerichtsstand
Gerichtsstand
ist Wien / Umgebung.